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VERGÜTUNG

Unserer Honorare

Außergerichtliche Tätigkeit

Außergerichtliche Tätigkeit rechnen wir nach Absprache entweder nach dem RVG (vergl. Menüpunkt Kosten) oder nach Vereinbarung auf Zeithonorarbasis ab, zu einem Stundensatz von derzeit 250,-- € zzgl. Auslagen und gesetzl. MwSt. In bestimmten Fällen wie z.B. bei Masseninkassosachen bieten wir Ihnen auch andere Abrechnungsmodelle an. Gerne unterrichten wir sie bereits im Vorfeld über die voraussichtlich anfallenden Kosten.

Gerichtliche Tätigkeit
Gerichtliche Tätigkeit rechnen wir regelmäßig nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Diese berechnen sich nach der Höhe des Streitwertes, vergl. Unterpunkt KOSTEN / Streitwerte . Wir arbeiten mit allen am Markt tätigen Rechtschutzversicherern zusammen und sind gegebenfalls gerne auch bei der Auswahl eines geeigneten Prozessfinanzierers behilflich.



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