Ehescheidung das in 3 Monaten erzielte Nettoeinkommen der Eheleute; jedoch nicht unter € 2 000,-- und nicht über € 2 000 000,-- elterliche Sorge € 750,-- Hausrat Wert des Hausrats Herausgabe des Kindes € 750,-- Kindesumgang € 750,-- Kindschaftssachen € 2 000,-- Unterhalt Jahresbetrag, wenn nicht der geforderderte Gesamtbetrag niedriger ist Versorgungsausgleich der Jahresbetrag der Rente, mindestens jedoch € 500,-- Zustimmung zum Realsplittung (gegebenfalls zu schätzende) Höhe des angestrebten Steuer- vorteils |