Die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen wird im JVEG (Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten) geregelt.
Zu den Einzelheiten wie insbesondere die Vorraussetzung einer Entschädigung und deren Höhe vergl. nachfolgenden Link zum JVEG, insbesondere zu dessen §§ 1,5,6,7 JVEG.
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