Sie sind hier: Kosten Zeugenentschädigung  
 KOSTEN
Kostenrecht allg. Teil 1-3
Gebühren ZivilR
PKH u. Beratungshilfe
Gebühren Notar
Gebühren Strafrecht
Zeugenentschädigung
Streitwerte
Gebührentabellen
RVG

ZEUGENENTSCHÄDIGUNG
 
Die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen wird im JVEG (Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten) geregelt. Zu den Einzelheiten wie insbesondere die Vorraussetzung einer Entschädigung und deren Höhe vergl. nachfolgenden Link zum JVEG, insbesondere zu dessen §§ 1,5,6,7 JVEG.


 

https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/BJNR077600004.html