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PATIENTENVERFÜGUNG
 

Hintergrund einer solchen Verfügung ist der Wunsch, für bestimmte Situationen zu Lebzeiten, in denen eine Willensbildung oder Willensäußerung infolge Krankheit, Unfall oder sonstigen Gründen nicht mehr möglich ist, Vorsorge zu treffen und dem in der Verfügung zu Zeiten uneingeschränkter Handlungsfähigkeit formulierten Willen Geltung zu verschaffen.

Häufiger Fall ist die Untersagung/Verweigerung reanimativer bzw. lebensverlängernder medizinischer Maßnahmen insbesondere durch die sogg. Apparatemedizin, wenn schwerste, irreversible Krankheits- und Leidenszustände diagnostizert werden, der Arzt jedoch auf Grund seiner Berufspflichten gehalten ist, das Leben in jedem Falle zu verlängern.

In Betracht kommen auch Verfügungen für den Betreuungsfall oder den Pflegefall.

Wegen eines Musters verweisen wir auf die nachfolgende Link.

http://www.ruhr-uni-bochum.de/zme/Betreuungsverfuegung.htm

Die mit dem Thema der Patientenverfügung einhergehenden Fragen und Probleme in medizinischer, ethischer, religiöser und rechtlicher Hinsicht sind im übrigen so schwierig und vielschichtig, dass sie nicht im Rahmen einer Homepage erörtert werden können.