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KOSTEN EINER TESTAMENTSVOLLSTRECKUNG

Kosten einer Testamentsvollstreckung

Nicht überraschend besteht häufig Streit zwischen den Erben und dem Testamentsvollstrecker, was u.a. auch die Höhe der Vergütung betrifft.
Dabei wird allerdings weniger die Vergütungspflichtigkeit dem Grund nach in Zweifel gezogen, da diese sich bereits aus dem Gesetz unter Hinweis auf eine angemessene Vergütung ergibt, sofern im Testament nichts anderes bestimmt ist.

Was aber soll unter angemessen verstanden werden? Eine für jeden Fall pasende, allgemeingültige Antwort gibt es hierauf natürlich nicht, jedoch lassen sich bestimmte Prüfungskriterien - wie nachfolgend beispielhaft aufgeführt - festmachen, um die Ermittlung einer angemessenen Vergütung zu erleichtern:



 
Umfang der Tätigkeit
Dauer der Tätigkeit
Art der Tätigkeit
Schwierigkeit der Tätigkeit
Verantwortung
eingebrachte Kenntnisse und Erfahrungen
Umfang und Wert des Nachlasses
Erfolg der Tätigkeit



 

Zu unterscheiden ist weiter zwischen der sogg. Abwicklungsvollstreckung und einer Dauervollstreckung.

Für die häufigere Abwicklungsvollstreckung kann man vorsichtig und stets den Einzelfall im Auge behaltend von folgenden ca. Werten bezogen auf den Bruttonachlass ausgehen, die auf Richtlinien des Deutschen Notarvereins beruhen.




 
Bruttonachlasswert bis  Vergütung in % 
€ 250000,--  4% 
€ 500000,--  3% 
€ 2500000,--  2,5% 
über € 5000000,--  1,5% 



 

Allerdings kann es in bestimmten Fällen geboten sein eine Zusatzvergütung zu gewähren, als Zuschläge zum Vergütungsgrundbetrag in Höhe von jeweils 2/10 - 10/10 in Betracht kommen, wobei die Gesamtvergütung im Normalfall über das 3-fache des Grundbetrages nicht hinausgehen sollte. Folgende zusätzliche Aufgabe können zu einem Zuschlag führen:



 
Besonders aufwendige und über dem Normalfall liegende Grundtätigkeit
Erbauseinandersetzung, Aufstellung von Teilungsplänen, etc.
Besonders schwierige Nachlassverwaltung wie bei Auslandsvermögen, Firmenbeteiligungen, Rechtsstreitigkeiten u.a
Besondere Gestaltungsaufgaben wie bei erforderlicher Nachlassumstrukturierung, Verwertung, Umschuldung etc.
Erledigung von Steuerangelegenheiten